Entsorgung

Was ist mit Geräten, deren Lebensdauer abgelaufen ist, zu tun? In der EU sind Elektroprodukte die am stärksten wachsende Abfallart, und obwohl viele Elektroprodukte recycelt werden könnten, geschieht dies nur selten. Es gibt zwei Wege, wie INSEVIS-Kunden ihre Verantwortung der Umwelt gegenüber wahrnehmen können.

Unsere registrierten Gerätearten sind immer mechanisch und elektrisch mit einem Schaltschrank mit anderen elektrischen Baugruppen verbunden, da sie allein nicht keine funktionsfähige Einheit darstellen. Das bedeutet, dass unsere Gerätearten vor jeder Entsorgung erst fachgerecht von den anderen Teilen getrennt werden müssen.

Werfen Sie Altgeräte nicht in den Hausmüll!

Weg 1: Rücksendung an INSEVIS zur Weiterleitung an zertifizierte Erstbehandlungsunternehmen
Hier senden Sie bitte Ihre Ware frei Haus und verzollt (Wert 0,00 EUR) an die Adresse unseres Stammhauses. Wir leiten dann Ihre INSEVIS-Altgeräte in Sammellieferungen an von der Stiftung ear zertifizierte Erstbehandlungsunternehmen zur fachgerechten Aufbereitung weiter.

Weg 2: Fachgerechte Entsorgung der INSEVIS-Altgeräte durch den Kunden. Hierzu sind die landesspezifischen Gesetze verpflichtend. Hinweis nur für EU-Länder: Entsorgen Sie das Gerät gemäß der Elektro- und Elektronik Altgeräte EG-Richtlinie 2012/19/EU – WEEE (Waste Electrical and Electronic Equipment).
Im Interesse des Umweltschutzes müssen einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zugeführt werden. Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht von Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, sind vor der Abgabe an eine offiziell zertifizierten Erfassungsstelle vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.

Achtung: Das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten liegt in der Eigenverantwortung des Endnutzers.